Was hat die Bundesnetzagentur mit Richtfunk zu tun?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die Überprüfung und Zuteilung der Frequenznutzung für die Errichtung einer Richtfunkanlage. Grundlage hierfür ist ein Frequenzantrag im lizenzierten Richtfunk.