17. August 2021

Krankenhauszukunftsgesetz

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Förderbereiche zur Digitalisierung der Kliniken

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 1. Januar 2021 das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ gestartet. Rund 4,3 Mr. Euro an Fördermitteln stellen Bund und Länder bereit. Damit erhalten Krankenhäuser die einmalige Chance, ihre digitale Kommunikation, telemedizinische Netzwerkstruktur, Cloud Computing und IT-Sicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat das Ziel, eine messbare Verbesserung des Digitalisierungsgrades der Kliniken in Deutschland zu erreichen. Antragssteller müssen sich jedoch beeilen, um die Förderung zu erhalten.

 

Rahmendaten des KHZG

Gefördert werden über alle Bereiche zu 15%, laut Bundesgesundheitsministerium: „Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.“

Übrigens: Auch KRITIS-Häuser können Fördermaßnahmen beantragen. Speziell für Vorhaben, durch die eine Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit erreicht werden soll, gilt jedoch, dass Krankenhäuer, die als Kritische Infrastruktur nach dem Krankenhausstrukturfonds förderfähig sind, von der Förderung über den Krankenhauszukunftsfonds ausgeschlossen sind. Hierdurch soll eine Doppelförderung vermieden werden. Erfahren Sie mehr zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und die Förderrichtlinien.

 

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Zeit- und Ablaufplan: Förderantrag nach KHZG